
EU-Tachographverordnung 2024 verstehen
Die Einhaltung der Tachographvorschriften ist in allen EU-Mitgliedstaaten für Nutzfahrzeuge über 3,5 Tonnen gesetzlich vorgeschrieben. Dennoch haben viele Flottenmanager Schwierigkeiten mit der Komplexität der Vorschriften.
Die Grundverordnung: EG 561/2006
Das Fundament der EU-Tachographgesetzgebung bildet die Verordnung (EG) Nr. 561/2006, die Lenk- und Ruhezeiten für Berufskraftfahrer regelt. Die wichtigsten Grenzwerte:
- Tägliche Lenkzeit: Maximal 9 Stunden (zweimal pro Woche auf 10 Stunden verlängerbar)
- Wöchentliche Lenkzeit: Maximal 56 Stunden
- Doppelwöchige Lenkzeit: Maximal 90 Stunden in zwei aufeinanderfolgenden Wochen
- Tägliche Ruhezeit: Mindestens 11 zusammenhängende Stunden (bis zu dreimal pro Woche auf 9 Stunden reduzierbar)
- Wöchentliche Ruhezeit: Mindestens 45 Stunden (einmal pro Doppelwoche auf 24 Stunden reduzierbar)
- Pflichtpause: Mindestens 45 Minuten nach 4,5 Stunden Fahrt
Anforderungen des Intelligenten Tachographen
Seit 2019 müssen neue Fahrzeuge mit intelligenten Tachographen (Generation 2) ausgestattet sein. Seit 2023 müssen intelligente Tachographen auch die frühzeitige Remote-Erkennung durch Kontrollbehörden unterstützen.
Wesentliche Unterschiede zu älteren digitalen Tachographen:
- GNSS-Positionierung wird während der Fahrt alle 3 Stunden aufgezeichnet
- Automatische Aufzeichnung von Grenzüberquerungen
- Kommunikationsschnittstelle für Remote-Kontrollen
Was das für Ihre Flotte bedeutet
Die manuelle Verfolgung der EU-Tachographvorschriften — für Dutzende oder Hunderte von Fahrern — ist ohne Software-Unterstützung praktisch unmöglich. Die Konsequenzen der Nichteinhaltung sind gravierend:
- Bußgelder von bis zu €10.000 pro Verstoß in manchen Mitgliedstaaten
- Fahrzeugimmobilisierung
- Entzug der Betreiberlizenz
- Reputationsschäden für Ihr Unternehmen
Mit TachoCard wird jedes dieser Risiken durch automatische Analyse, Echtzeit-Alerts und umfassende auditbereite Berichte minimiert.